Öko-Pflicht für alle Wohngebäude im Land
Seit 1. Januar gilt in Baden-Württemberg das erste Erneuerbare-Wärme-Gesetz
Seit 1. Januar gilt in Baden-Württemberg das erste Erneuerbare-Wärme-Gesetz, das bei der Wärmeversorgung von Wohngebäuden die anteilige Nutzung erneuerbarer Energien verpflichtend vorschreibt. „Es ist überfällig, dass den vielen Ankündigungen beim Klimaschutz auch Taten erfolgen“, so Landesumweltministerin Tanja Gönner. In Baden-Württemberg gehe knapp ein Drittel des Kohlendioxidausstoßes von jährlich rund 74 Millionen Tonnen auf das Konto Heizen und Warmwasserbereitung in Wohngebäuden. „Hier gibt es enorme Potenziale, den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase zu mindern.“ Gleichzeitig könne so den in den vergangenen Jahren überdurchschnittlich gestiegenen laufenden Energiekosten wirksam begegnet werden. Baden-Württemberg übernehme mit dem Erneuerbaren-Wärme-Gesetz eine bundesweite Vorteilrolle, betonte Gönner. Ziel sei es, dass der heutige Stand der Technik bei der Nutzung erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz Einzug halte in die eigenen vier Wände und so ein dauerhafter Beitrag zum Klimaschutz geleistet werde.
Nach dem neuen Gesetz muss die Wärmeversorgung bei Neubauten, für die ab 1. April 2008 die Bauunterlagen erstmalig eingereicht werden, zu mindest 20 Prozent über erneuerbare Energien wie Sonnenenergie, Erdwärme und Wärmepumpen oder Biomasse gedeckt werden. „Die Quote kann zumeist bereits über eine solarthermische Anlage auf dem Dach erreicht werden.“ Für den Gebäudebestand wird 2010 ein Anteil regenerativer Energien von 10 Prozent vorgeschrieben, der immer dann erfüllt werden muss, wenn es zum Austausch der Heizungsanlage kommt. „Das bedeutet, dass ohnehin eine größere Investition in die Wärmeversorgung fällig wird. Künftig soll dann die Gelegenheit genutzt werden, die Weichen auf Ökologie und Klimaschutz zu stellen“, so Gönner. Ersatzweise könne die Verpflichtung durch eine verbesserte energetische Dämmung erfüllt werden. „Das Ziel ist, den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern. Wenn das auf eine andere Weise erreicht werden kann, soll das anerkannt werden.“ Bereits bestehende Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien soll berücksichtigt werden. Ist der Einsatz solarthermischer Anlagen aus technischen Gründen nicht möglich, soll der Hauseigentümer von der Verpflichtung befreit werden. Eine Befreiung soll auch möglich sein, wennein unverhältnismäßig hoher Aufwand oder eine sonstige Härte entstünde.
Nach drei Jahren sollen die Erfahrungen mit dem neuen Gesetz bewertet werden und dann darüber entschieden werden, ob und an welchen Stellen es sinnvoll ist, nach zu justieren. In diesem Zusammenhang solle auch eine mögliche Ausweitung auf Büro- und Firmengebäude geprüft werden. Bis Herbst soll zudem ein Konzept zum Einsatz erneuerbarer Energien bei Landesliegenschaften ausgearbeitet werden. Dafür will die Landesregierung über ein Sonderinvestitionsprogramm in den nächsten beiden Jahren über zehn Millionen Euro zusätzlich für Klimaschutzmaßnahmen in Liegenschaften des Landes bereitstellen.
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Das Gesetz sowie die wichtigsten Fragen und Antworten im Internet:
www.um.baden-wuerttemberg.de
(Stichwort: Wärmegesetz).
Quelle: Heilbronner Stimmer 23.01.2008