FEINSTAUB Die Holzöfen sind ins Visier der Politiker geraten. Weil sie pro Jahr rund 24 000 Tonnen an Krebs erregendem Feinstaub erzeugen, plant das Bundesumweltministerium eine deutliche Verschärfung der Grenzwerte. Ab dem Jahr 2014 müssen die Besitzer nach dem Willen von Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD) die alten Öfen entweder gegen neue, umweltfreundliche Anlagen austauschen oder mit Rauchgas-Filtern nachrüsten.
Wer ist davon betroffen?
Die Vorgaben sind kein Problem für Anlagen, die bereits das Blaue-Engel- oder das Din-plus-Siegel tragen, ebenso wenig für die meisten Holzpellet-Heizungen. Ausgenommen von der Filterpflicht sind offenen Kamine, in denen nur gelegentlich Feuer gemacht wird, eingemauerte Kachelöfen sowie alle vor 1950 errichteten Öfen. Für sie gilt Bestandsschutz.
Was bedeutet dies für die Besitzer?
Bis zum Jahr 2012 müssen die Besitzer von Öfen gegenüber dem jeweiligen Bezirksschornsteinfeger nachweisen, dass ihre Anlage nicht mehr als 100 Milligramm Staub pro Kubikmeter Abgas ausstößt. Ist der Wert zu hoch, muss der Kamin entweder nachgerüstet oder stillgelegt werden.
Welche Fristen gelten?
Für den Einbau von Filtern gelten Übergangsfristen bis zum Jahr 2024. Von 2012 bis 2014 sind alle zwischen 1950 und 1974 gebauten Öfen betroffen, bis 2017 müssen die zwischen 1975 und 1984 erbauten Anlagen umgerüstet werden, bis 2020 dann jene, die aus der Zeit zwischen 1985 und 1994 stammen und bis 2024 schließlich die Öfen ab dem Baujahr 1995.
Welche Kosten kommen auf die Besitzer zu?
Umstritten sind die Kosten für den nachtäglichen Filtereinbau: Das Umweltministerium geht von 200 bis 500 EURO aus, Heizungsbauer von 1000 bis 1400 EURO. Das Umweltministerium rät allen, die einen neuen Ofen kaufen, sich für ein möglichst emissionsarmes Modell zu entscheiden.
Quelle: Heilbronner Stimme 27.11.2007